Die Anfänge der Feuerwehr in Osterwald

Die Anfänge des Feuerlöschwesens auf dem Land gehen auf Verordnungen des 17. Jahrhunderts zurück, wonach eine jede Ortschaft in den Häusern eine bestimmte Anzahl ledener oder hölzener Eimer, Leitern und Feuerhaken bereithalten sollte. Das jeweilige Landgericht übernahm die Verantwortung für die Überprüfung der Anordnungen, denn auf den Brandschutz legten die Behörden gesteigerten Wert. So mußte 1726 Osterwald bespielsweise 5 Taler Strafe bezahlen, da das Osterfeuer trotz eines amtlichen Verbotes angezündet worden war.

Erste trag- oder fahrbare Feuerspritzen wurden um 1750 eingesetzt, und bereits um 1800 verfügte nahezu jedes Amt über eine eigene, von Pferden gezogene Feuerspritze. Das war auch in Schloß-Ricklingen der Fall. Für mehere Ortschaften, etwa für Osterwald, lag jedoch der Standort der Feuerspritze viel zu weit entfernt. Wie aber sollte sie im Falle eines Falles rechtzeitig zur Stelle sein können? Schließlich konnten wenige Minuten über deb Sinn oder Unsinn der Bekämpfung des Feuers entscheiden. In seltener Einigkeit entschlossen sich daher die Einwohner von Oberende und Unterende zum Kauf einer gemeinsamen Feuerspritze, um dadurch diesen unbefriedigenden Zustand zu beenden.

Das kann deshalb als bemerkenswert gelten, weil Oberende und Unterende 1830 öffentlich erklärt hatten, sie wollten künftig für sich handeln und jede bisher vorhandene Gemeinsamkeit von nun an aufgegeben wissen. In Sachen Feuerbekämpfung besaß also dieser Beschluß keine Gültigkeit, die Vernunft erhielt Vorrang. Jedenfalls filligre die Landdrostei Hannover den bei ihr eingereichten Plan, der vorsah, für Osterwald ein solches Gerät gemeinsam zu erwerben. In schönstem Amtsdeutsch antwortete die Behörde auf den hierzu ergangenen Antrag : Es ist von der Gemeinde Osterwald der Wunsch geäußert, für dieses 257 Feuerstellen enthaltende Dorf den bereits häufig gefühlten Mangel einer Feuersprütze durch Ankauf einer solchen abzuhelfen.

Zwei Jahre später wurde der Bau des Spritzenhauses vollendet, und nun konnte auch die Sprütze ihren Platz darin beziehen. Das Gebäude befand sich dicht bei der Kirchen in der Mitte beider Gemeinden. So weit, so gut; für Osterwalder Verhältnisse hatte bisher alles reibungslos geklappt. Allerdings zog sich das Abtragen der für die Anschaffung gemahcten Schulden noch fünf Jahre hin. Dann folgte ein Lehrstück dafür, was alles passieren kann, wenn Neunmalkluge sich weitreichenden Gedanken machen. Damals existierte werder eine freiwillige noch eine Pflichtfeuerwehr; laut Gesetz waren die Einwohner selbst verpflichtet, umsonst zur Feuerlöschung zur Verfügung zu stehen, gewissermaßen Nachbarschaftshilfe.

Ausserdem hatte die Landdrostei in Zusammenarbeit mit der Lanwirtschaftlichen Brankasse für sechs Begleiter und die ersten drei Spritzen, die am Brandherd eintrafen, Prämien von 1 bis 3 Talern ausgelobt. In einigen klugen Köpfen indes regte sich Wiederspruch, denn das bedeutete ja, daß derjenige bevorzugt würde, dessen Haus am ächsten beim Spritzenhaus stand, dass somit aber nicht immder die Würdigsten in den Genuß des bewußten Belohnung kämen. Wer sollte aber in solchen Fällen das Kommando haben? Musste nicht ein Sprützenmeister her? Sollte Osterwald mit dem ausgelobteb Geld nicht eher die Spritze bezahlen? und so weiter… Dieser mochte vielleicht gerne der erste Mann an der Spritze sein, jener eventuell ein Auge auf die Belohnung geworfen haben oder darüber neidisch sein, dass der Nachbar sie ihm vor der Nase weggeschnappt hatte. Die alte Uneinigkeit feierte fröhliche Urständ, und dann fand sich sogar ein Schreiber, der sich nach Hannover wandte.

Der Erfolg aber stellte sich schon wenige Tage später mit der Post ein, und die Antwort ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie gipfelte in dem Satz : Abänderungen in den Bestimmungen von Seiner Majestät, dem König Georg IV. erlassenen Gesetze sind nicht zulässig. Wenn die Osterwalder jedoch unbedingt ein eigenes Süppchen in dieser Sache zu kochen beabsichtigten, müsse eine besondere Sprützenmannschaft aufgestellt werden. Das setzte voraus, das die beiden Gemeinden förmlich beschlossen, vor einem Notar mit dieser Gruppe einen Sondervertrag zu verfassen. Diese Formulierung traf den Nerv, weil es zu unabsehbaren Kosten für Osterwald führen würde, da beim Ausscheiden eines einzigen Mitgliedes der Mannschaft sofort ein neuer Vertrag nötig geworden wäre.

So blieb es denn still um die Spritze, denn schließlich konnten die Osterwalder mit Worten kein Feuer löschen. Trotzdem – seitdem wurden in Osterwald noch einige Gebäude ein Opfer der Flammen.