Blaulicht

Blaulicht und Martinshorn – muss das sein?

Es ist Ihnen sicherlich auch schon passiert!
Sie liegen um 3 Uhr morgens im Bett und werden von einem lauten Martinshorn und evtl. von dem blinkenden Blaulicht durchs Fenster geweckt.

Sie sind aufgebracht darüber, dass Sie mitten in der Nacht von diesem Lärm an Ihrem Schlaf gehindert wurden.

Vielleicht denken Sie auch, „die Feuerwehr ist doch bekloppt, mitten in der Nacht so einen Lärm zu machen“.

Aber: Haben Sie sich schon mal darüber Gedanken gemacht, warum die Feuerwehr das macht?

Wir wollen es einmal erklären.

Wie die Polizei und die Rettungsdienste genießt die Feuerwehr in der Straßenerkehrsordnung einen besonderen Status.

„Zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben werden Ihnen Sonderrechte (§35 der StVO) und Wegerecht (§38 der StVO) eingeräumt.

Sonderrechte §35

Als Sonderrechte wird die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Halten oder Parken im Halteverbot
  • Befahren von Gehwegen
  • Überschreiten des Tempolimits
  • Fahren bei Rotlicht
  • Befahren der Gegenfahrbahn
  • Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung

Jedoch gilt auch hier immer noch der §1 der StVO „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Wegerecht §38

Fahrzeugen der Feuerwehr, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, ist der Weg frei zu machen.

Das Wegerecht ist eine unmittelbare verkehrsrechtliche Anordnung, die Anspruch auf sofortige Befolgung hat.
Die Pflicht zur Befolgung dieser Anordnung durch den Verkehrsteilnehmer berechtigt auch dazu, ohne Gefährdung Anderer selbst verhältnismäßige Verkehrsverstöße zu begehen (z. B. Befahren des Seitenstreifens, Befahren von Sperrflächen, Überfahren von Haltlinien, Ausweichen auf den Gehweg), wenn sonst keine freie Bahn geschaffen werden könnte.
Auch wo eine Rettungsgasse gebildet worden ist, kann es erforderlich sein, solche zusätzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Also:

Wenn Sie das nächste Mal in der Nacht von dem „Lärm“ geweckt werden, denken Sie daran, dass die dort fahrenden Feuerwehrleute auch noch 5 Minuten vorher in ihrem Bett geschlummert haben und jetzt auf dem Weg sind, Menschen in Not zu helfen, oder Sachwerte zu retten.

Und das der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, der dieses ehrenamtlich und unentgeltlich macht, auf der Einsatzfahrt ein hohes Risiko trägt und im Falle eines Unfalls meist mit zur Verantwortung gezogen wird.

Bedenken Sie:

Für Diejenigen, die die Feuerwehr gerufen haben, werden die Minuten bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu Stunden.

Auch wenn die Feuerwehr mit Sondersignalen zum Einsatzort fährt, trägt der Fahrer eine hohe Verantwortung, das niemanden, auch nicht seinen Kameraden, die mit im Fahrzeug sitzen, etwas passiert.
Von daher nimmt er natürlich die Sonder- und Wegerechte durch Betätigen des Blaulichts, zusammen mit dem Martinshorn, in Anspruch.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Freiwillige Feuerwehr Osterwald Oberende